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Guntermann Rechtsanwälte in Essen

01.01.2008

Wichtige Neuregelungen zum 01.Januar 2008

Die wichtigsten Punkte bei den Neuregelungen zum 01.01.2008 sollen hier kurz vorgestellt werden:

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 % auf 3,3 %. Das bedeutet bei einem Einkommen von z.B. 2.800 € monatlich eine jährliche Entlastung von 150 €.

Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2008 auf 48.150 € festgesetzt. 2007 betrug die Grenze noch 47.700 €.

Mindestlohn für Briefzusteller

Ab dem 1.Januar 2008 erhalten Briefzusteller in Westdeutschland einen Mindestlohn von 9,80 €, in Ostdeutschland 9,00 €. Für allgemeine Briefdienstleister beträgt der Mindestlohn in Westdeutschland 8,40 € und in Ostdeutschland 8,00 €.

Riester-Rente

Die zum Erhalt der vollen Zulage erforderliche Sparleistung steigt auf 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen (2007: 3 %). Gezahlt werden ab 2008 eine Grundzulage von 154 € (2007: 114 €) und eine Kinderzulage von 185 (2007: 138 €) jährlich. Für alle ab 1.Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 € pro Jahr.

Rentenalter

Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Es sieht ab dem Jahr 2012 eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenzen vom 65. auf das 67. Lebensjahr vor. Die Regelaltersgrenze wird von 2012 an beginnend mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 stufenweise angehoben. Langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren können zunächst noch abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze 67 Jahre.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Rückwirkend für das Jahr 2007 können ehrenamtlich Tätige eine Vergütung von jährlich insgesamt 500 € steuerfrei erhalten. Jetzt zieht die Sozialversicherung nach. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG ist ab dem 01.01.2008 auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.

 

 

 
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